KfW Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie als privater Eigentümer oder Mieter für die geplanten Sicherungsmaßnahmen eine Förderung der KFW erhalten. Entweder als Kredit oder als Zuschuss.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie als privater Eigentümer oder Mieter für die geplanten Sicherungsmaßnahmen eine Förderung der KFW erhalten. Entweder als Kredit oder als Zuschuss.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird und dass die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden.
Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen.
Wir sind aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis “Mechanische Sicherungseinrichtungen” des LKA Berlin und des LKA Brandenburg und können diese Arbeiten für Sie durchführen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Informationen der KFW:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/